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   BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98   

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https://dejure.org/1998,5149
BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98 (https://dejure.org/1998,5149)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1998 - 7 B 114.98 (https://dejure.org/1998,5149)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1998 - 7 B 114.98 (https://dejure.org/1998,5149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Gegenstand der Wiedergutmachung durch Restitution - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98
    Dem angefochtenen Urteil ist nicht der Rechtssatz zu entnehmen, daß die Redlichkeit des Erwerbs auf einen "zeitlich mehr oder minder fest fixierten Vorgang", also auf einen "sozusagen punktuelles Ereignis" bezogen sein müsse; ebensowenig liegt ihm ein Rechtssatz zugrunde, der in bezug auf die Beweislastverteilung an andere Kriterien als diejenigen anknüpft, welche der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - aufgestellt hat.
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98
    Die von der Beschwerde behauptete weitere Divergenz zum Beschluß des Senats vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ist nicht nachvollziehbar dargelegt; der Senat sieht gemäß § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO von einer weiteren Begründuung ab.
  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

    Hinzu kommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der sittlich anstößige Vorgang auf den späteren Erwerb ausstrahlt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • BVerwG, 21.06.1999 - 8 PKH 7.99

    Nachwirken einer vorangegangenen unzulässigen Bevorzugung bei der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände müßten erwerbsbezogen in dem Sinne sein, daß sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen; das sei nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang beziehe, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen sei, dem aber keinerlei Ausstrahlungswirkung auf den späteren Erwerb mehr zukomme (Beschluß vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 ).

    Die unter Hinweis auf den genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1998 (a.a.O.) geltend gemachte Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist bereits unzulässig.

  • BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß

    Zwar müssen die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände "erwerbsbezogen" in dem Sinn sein, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99

    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 f., vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 PKH 7.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 2 f. und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 178.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    82 2.1.2 Die Redlichkeitsprüfung ist allerdings nicht auf die isolierte Bewertung des Erwerbsvorgangs beschränkt; sie berücksichtigt vielmehr dem Erwerb vorausgehende, sittlich anstößige Umstände, wenn diese Umstände - über eine bloße Kausalitätsbetrachtung hinausgehend - ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen sind und auf den späteren Erwerb "ausstrahlen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Bh 428 § 4 VermG Nr. 54, S. 124, 125; Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - VIZ 2001, 154 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    2.3 Die Prüfung der Redlichkeit des Erwerbs ist allerdings nicht stets auf eine isolierte Bewertung des Erwerbsvorgangs beschränkt; sie berücksichtigt vielmehr dem Erwerb vorausgehende, sittlich anstößige Umstände, wenn diese Umstände - über eine bloße Kausalitätsbetrachtung hinausgehend - ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance waren und wenn sie auf den späteren Erwerb "ausstrahlten" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 8.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Beanspruchung der Rückübertragung

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in den Fällen des Verkaufs eines Eigenheims an den Mieter nicht die Prüfung verlangt, ob die Voraussetzungen einer Wohnraumzuweisung noch im Zeitpunkt des Erwerbs vorlagen, sondern nur geprüft, ob eine bei Bezug der Wohnung erteilte Wohnraumzuweisung seinerzeit den einschlägigen Vorschriften entsprochen hatte und eine etwa manipulativ erwirkte Wohnraumzuweisung noch auf den späteren Erwerb ausstrahlt (Beschluss vom 15. April 1998 BVerwG 7 B 114.98 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • BVerwG, 24.03.2003 - 8 B 168.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Allgemein müssen die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (vgl. u.a. Beschluss vom 15. April 1998 BVerwG 7 B 114.98 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124).
  • BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02

    Annahme der Unredlichkeit des Zweiterwerbs eines Grundstücks gemäß § 4 des

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die Erwerbschance war, die sich später eröffnet hat, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 BVerwG 7 B 114.98 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54).
  • BVerwG, 26.07.2000 - 8 B 143.00

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes - Rückübertragung eines Grundstücks -

  • BVerwG, 14.01.2003 - 8 B 101.02

    Voraussetzungen für eine Divergenz zu früheren Urteilen

  • BVerwG, 28.11.2000 - 7 B 63.00

    Rückübertragung des Eigentums an dem Hausgrundstück - Vorliegen eines unredlichen

  • BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks an eine Erbengemeinschaft - Unredlicher

  • BVerwG, 21.08.2001 - 8 B 131.01

    Grundsatz der Bedarfsgerechtigkeit - Bevorzugung eines MfS-Angehörigen bei der

  • BVerwG, 10.11.1999 - 7 B 111.99
  • BVerwG, 18.11.1999 - 8 B 173.99

    Voraussetzung des Bezeichnens eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen des

  • VG Frankfurt/Oder, 22.10.2008 - 6 K 1691/03

    Nachweis der Unredlichkeit des Eigentumserwerb eines Grundstücks in der DDR

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